Es gibt dich - das Leben hat dich gewollt, so wie du bist. Also lebe es, so gut wie du kannst; ein zweites bekommst du auf dieser Erde nicht geschenkt.

Leistungen

Was macht eigentlich ein Heilpraktiker und mit welchen Erkrankungen kann man zu ihm kommen?

Diese Frage bekomme ich immer wieder gestellt.

Die Antwort lautet: mit allen Erkrankungen, ausgenommen Krankheiten, deren Behandlung dem Heilpraktiker im Infektionsschutzgesetz untersagt sind. Nicht tätig werden dürfen Heilpraktiker außerdem in der Zahnmedizin, der Strahlentherapie und in der Geburtshilfe.

Das Einsatzgebiet eines Heilpraktikers reicht  vom Schnupfen bis hin zu chronischen Erkrankungen wie Allergien, rheumatische Erkrankungen, Hauterkrankungen und Darmerkrankungen. Schlafstörungen, Menstruationsstörungen oder Wechseljahresbeschwerden können ebenso behandelt werden, wie Einschränkungen des Bewegungsapparates. Aber auch psychische Erkrankungen wie Ängste, Beziehungsprobleme, Probleme am Arbeitsplatz oder das Burnout-Syndrom. Der Heilpraktiker muss bei der Beratung des Patienten, bei der Aufklärungspflicht sowie bei der Diagnosestellung und der Therapie die notwendige Sorgfalt walten lassen. 

Der Heilpraktiker nimmt sich viel Zeit und führt mit Ihnen ein ausführliches Anamnesegespräch. Danach entscheidet er, welche Therapieformen für Sie individuell in Frage kommen. Meist spezialisieren sich Heilpraktiker auf bestimmte Therapiemethoden. Der Heilpraktiker ist verpflichtet, sein Wissen in Form von Fortbildungen ständig zu erweitern. Die Bezeichnung Heilpraktiker darf nur der oder diejenige führen, die eine schriftliche und mündliche Prüfung vor dem Gesundheitsamt abgelegt hat. Dies setzt umfangreiches Wissen in Anatomie, Physiologie und Pathologie voraus, dass in der Regel in einer Heilpraktikerschule über mehrere Jahre erworben wird. Erst dann erhält man eine staatliche Zulassung als Heilpraktiker. Die Praxen müssen den strengen hygienischen Bedingungen des Gesundheitsamtes entsprechen.
Welche Leistungen durch Ihre Krankenkasse unterstützt werden, müssen Sie bei ihrer jeweiligen Kasse erfragen.  Eine entsprechende Zusatzversicherung für Heilpraktiker-Leistungen bieten alle Krankenkassen und Versicherungen an. Privat -Versicherte Patienten bekommen die Leistungen größtenteils erstattet.

Heilpraktiker sind in ihrer Honorargestaltung grundsätzlich frei und unabhängig. Als Orientierungshilfe existiert ein Gebührenverzeichnis.

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